Bitumen und Umwelt

Seit Jahrtausenden wird Bitumen im Umfeld des Menschen eingesetzt. Es stellt unter normalen Bedingungen kein Risiko für Mensch und Natur dar.

Gebrauchsfertige Bitumen werden bei Temperaturen zwischen 150 und 200 °C ausgeliefert, gelagert und weiterverarbeitet. Bei diesen Temperaturen entstehen nur geringfügige Emissionen. Lagerung und Transport erfolgen zudem aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen in geschlossenen Systemen. Bei der Verarbeitung von Bitumen und Asphalt bilden sich nur geringe Mengen von Dämpfen und Aerosolen. Bei Temperaturen unter 80 °C sind auch mit modernen Methoden keine Emissionen aus Bitumen messbar.

Von der gültigen Gefahrstoffverordnung, die eine Kennzeichnungspflicht für die Herstellung und Verwendung gefährlicher Stoffe vorschreibt, ist Bitumen nicht betroffen. Es zählt nicht zu den Gefahrstoffen. Als Transportgut fällt Bitumen seit Januar 1997 in die neue Gefahrgutklasse 9 (erwärmte Stoffe) der internationalen europäischen Gefahrgut-Transportvorschrift (ADR). Eine mögliche, von Bitumen ausgehende Gefahr wird ausschliesslich in der für den Transport erforderlichen Temperatur über 100 °C gesehen, die zur Erhaltung der Pumpfähigkeit erforderlich ist.

Moderne bituminöse Bindemittelemulsionen enthalten zudem nur noch sehr geringe Anteile an Lösungsmitteln bzw. sind komplett lösemittel-frei. Die weiteren Zusatzstoffe wie Emulgatoren, Schwefel, Pellets aus Holz oder Pflanzenöl sowie Gummi- und Kunststoffe gelten nicht als umweltgefärdend.